Rechtsanwalt Michael Brand: „Diese einseitige Konvertierung durch Griechenland ist eine materielle Enteignung der Gläubiger. Die Anleger haben die Anleihe gezeichnet und Griechenland finanziert, weil sie auf die Einhaltung der Anleihebedingungen vertraut haben. Die Zwangskonvertierung verstößt gegen fundamentale Grundsätze des österreichischen und europäischen Rechts. Wir haben im ersten Schritt die Republik Griechenland aufgefordert, die fälligen Anleihen zu bedienen und zu zahlen. Die griechische Botschaft hat nicht reagiert.“ Daher hat Rechtsanwalt Michael Brand eine Strategie entwickelt, um die Hellenische Republik Griechenland in Österreich klagen zu können. Klagen in Griechenland würden viele Jahre dauern, wobei der Prozessausgang aufgrund der einseitigen Interessenlage ungewiss wäre. Ein positives Urteil kann in Österreich und Griechenland vollstreckt werden.
Dr. Brand in der ZIB