Entscheidungen UWG - Behinderung
Fallgruppen UWG
Maßnahmen, die ihrer Natur nach allein der Behinderung des Mitbewerbers dienen, sind regelmäßig wettbewerbswidrig; typische Mittel des Leistungswettbewerbs sind dagegen grundsätzlich erlaubt und nur unter Hinzutreten besonderer Umstände, die den Leistungs- zum Behinderungswettbewerb machen, unlauter (vgl dazu 4 Ob 111/99y).
Datum | RS/GZ | Entscheidungstext |