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Romaqua Group SA
gegen
Societatea Națională a Apelor Minerale SA,
Agenția Națională pentru Resurse Minerale
Art. 106 iVm Art. 102 AEUV, staatlich geregelte Monopolstellungen
Em akaunt BG ЕООD
Zastrahovatelno aktsionerno druzhestvo Armeets AD
Art. 101 AEUV, Gültigkeit von Mindesthonoraren durch Unternehmensvrbände
Eine mitgliedschaftliche Regelung, nach der das Gericht Kostenersatz für Anwaltskosten in einer Mindesthöhe zusprechen muss, unter die der Anwalt und der Mandat nicht durch Vereinbarung abweichen können, ist eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung und nicht anwendbar, mögen auch legitime Ziele damit verfolgt werden.
Vertikale Mindestpreisvereinbarungen, Handel zwischen Mitgliedstaaten
Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung von vertikalen Mindestpreisvereinbarungen kann nicht schon allein wegen des Bestehens der Vereinbarung angenommen werden, das Gericht muss die Vereinbarung bezüglich ihrer Auswirkungen überprüfen.
Eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten kann auch vorliegen, wenn eine vorliegende Vereinbarung "nachezu das gesamte Hoheitsgebiet" eines einzelnen Mitgliedstaates erfasst.
Grundlage zur Berechnung von Geldbußen
Die Geldbuße für Kartellverstöße soll sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens orientieren, sodass die alleinige Orientierung am Umsatz, entgegen vom Unternehmen vorgebrachten Hinweisen, uU nicht verhältnismäßig ist.
EDP – Energias de Portugal SA,
EDP Comercial – Comercialização de Energia SA,
MC retail SGPS SA, vormals Sonae MC SGPS SA,
Modelo Continente Hipermercados SA
Potentieller Wettbewerb, Prüfung von Auswirkungen von Vereinbarungen
Ein Unternehmen, kann als "potenzieller Mitbewerber" gelten, sofern es aufgrund tatsächlicher Umstände nachgewiesen ist, dass "wirkliche und konkrete Möglichkeiten", dass das Unternehmen in den Markt eintritt.
Eine Nebenabrede einer Partnerschaftsvereinbarung, die den Eintritt eines der Vertragspartner in einen Markt verbietet, auf dem der andere Vertragspartner schon tätig ist, kann uU schon eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken, ohne dass das Gericht ihre konkreten Auswirkungen überprüfen muss.
AD u. a.
PACCAR Inc,
DAF TRUCKS NV,
DAF Trucks Deutschland GmbH
Offenlegung von Beweismitteln
Sofern die übrigen Voraussetzungen für das Fordern der Offenlegung von Beweismitteln erfüllt sind, kann ein darauf gerichteter Antrag auch dann gestellt werden, wenn diese neu erstellt werden müssen, etwa durch Zusammenstellung oder Klassifizierung von Informationen, Kenntnisse oder Daten.
Meldepflichten, Fusionskontrollle, Bemessung von Geldbußen
Das Verhängen von zwei Geldbußen für ein und dasselbe Verhalten, mit dem zwei Pflichten verletzt werden, ist verhältnismäßig. Allerdings müssen die Geldbußen insgesamt im Verhältnis zu den Verstößen stehen.
Bezüglich des Vollzugs des Zusammenschlusses ist dabei schon jede Handlung, die eine Änderung der Kontrolle bewirkt, als solcher anzusehen. Ebenso bezieht sich die Voraussetzung der Dauerhaftigkeit auf die Änderung der Kontrolle selbst, nicht die Handlung, die eine solche bewirkt.
Art. 101, Notare, öffentliche Aufgaben u. wirtschaftliche Tätigkeit
Nach stRsp des EuGH können Norate sowohl öffentliche Aufgaben, als auch wirtschaftliche Tätigkeiten, gegenständlich das Beurkunden von Pfandrechtsverträgen, erfüllen. Auf letzteres sind somit Wettbewerbsregelungen anwendbar.
Ebenso in stRsp sind Berufsvertretungen, hier die Notariatskammer, als Unternehmervereinigungen anzusehen.
Die von der Notariatskammer verbindlichen Beschlüsse sind als Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und im konkreten Fall als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung anzusehen.
DB Station & Service AG
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Verhältnis zwischen Zivilgerichten und der nationalen Regulierungsstelle bzgl. Schienenverkehr, Art. 102
Bei Rückforderungen von Schienenentgelten können nationale Gerichte gleichzeitige Art. 102 AEUV neben nationalen Wettbewerbsregeln anwenden, sofern die zuständige Regulierungsstelle bezüglich der Rechtmäßigkeit der Entgelte bereits entschieden hat.
Bundeswettbewerbsbehörde
Nordzucker AG,
Südzucker AG,
Agrana Zucker GmbH
Art. 101, ne bis in idem
Nicht vom Verbot der Doppelbestrafung ist umfasst, dass eine Wettbewerbsbehörde ein Unternehmen für Wettbewerbsverletzungen im Gebiet des Mitgliedsstaates bestraft, wenn dasselbe Unternehmen bereits von einer Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates wegen Verletzungen in dessen Gebiet bestraft wurde. Voraussetzung dafür ist, dass diese Bestrafung die Wettbewerbsverletzung im Gebiet des ersten Mitgliedsstaat nicht umfasst. hat.
„Visma Enterprise“ SIA
Konkurences padome erlässt
Art. 101, bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen
Eine vertikale Vereinbarung zwischen Anbieter und Vertriebshändler, wonach dem Händler, der zuerst einen Kunden registriert, ein Vorragn einzuräumen ist, ist nicht immer schon per se eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung.